Open-Access-Policy
Zum Leitbild der Universität Hamburg gehört die Offenheit des Zugangs zu Forschung, Lehre und Weiterbildung. Als Unterzeichnerin der „Budapest Open Access Initiative“ und der „Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities“ unterstützt die Universität Hamburg ausdrücklich das Ziel Open Access und Open Archive in dem erweiterten Sinne der Berliner Erklärung.
Sichtbarkeit von Forschung und wissenschaftlichen Ergebnissen
Die Universität Hamburg versteht darunter den Nachweis, die Erhaltung sowie die freie und dauerhafte Bereitstellung sowohl von wissenschaftlichen Publikationen als auch von Forschungsdaten – Primärdaten, Metadaten, Fachinformationen und weiteren Datenbeständen – (E-Research), von Lehr- und Lernmaterialien (E-Learning) sowie von digitalen Abbildern von Forschungsgegenständen – einschließlich wissenschaftlicher Sammlungen – und Fachvorträgen (E-Lecturing), soweit dies in den rechtlichen und weiteren Rahmenbedingungen möglich ist.
Die „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ und der „Umgang mit Forschungsdaten“ gemäß den Empfehlungen bzw. Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft wird damit unterstützt, die Sichtbarkeit der Universität Hamburg sowie des breiten Spektrums an Forschungsleistungen und wissenschaftlichen Ergebnissen der Universitätsangehörigen wird erhöht und der Wissens- und Technologietransfer verbessert.
Für wissenschaftliche Veröffentlichungen empfiehlt die Universität Hamburg eine direkte Open-Access-Publikation („goldener Weg“), entweder durch ein an den Verlag zu zahlendes Entgelt oder unentgeltlich auf dem „Institutional Repository“ der Universität Hamburg. Zur Deckung der bei kostenpflichtigen Verlagen entstehenden Kosten sollen möglichst zweckbestimmte Drittmittel eingeworben werden.
Bei Publikationen in kostenpflichtigen Verlagen sollte ein nicht-exklusives Nutzungsrecht ausgehandelt werden, um eine sofortige Zweitpublikation („grüner Weg“, „Self-archiving“) zu ermöglichen. Mindestens sollte auf die Abtretung der exklusiven Nutzungsrechte an den Verlag verzichtet werden, um die Zweitpublikation nach Ablauf einer Embargo-Frist zu ermöglichen. Die Universität Hamburg betreibt hierzu ein „Institutional Repository“ als Komponente ihres zentralen Nachweissystems („Hochschulbibliografie“), in welchem die Autorinnen und Autoren verpflichtet sind die Metadaten, die Volltexte und die Embargo-Fristen ihrer Publikation zu erfassen.
Open-Access-Infrastruktur der Universität Hamburg
Die Universität Hamburg bekennt sich zur dauerhaften Erhaltung sowie zur zuverlässigen Bereitstellung und Nutzbarmachung von Publikationsdaten („Open Access“ im engeren Sinne), Forschungsdaten („Open Data“) sowie von Lehr- und Lerndaten („Open Educational Resources“), die im Folgenden zusammenfassend als wissenschaftliche Daten bezeichnet werden.
Die Universität Hamburg stellt die zum Umgang mit wissenschaftlichen Daten notwendigen Dienstleistungen und Infrastrukturen bereit. Neben einem Open-Access-Portal und dem „Institutional Repository“ gehören dazu Fachrepositorien, E-Learning-Repositorien, Medienplattformen und ein universelles Langzeitarchivierungssystem („Open Archive“). Ein interdisziplinäres Konzept zur Open-Access-/Open-Archive-Unterstützung dient zur koordinierten Erfüllung der anwendungsfachlichen, methodischen, rechtlichen und technischen Bedarfe. Die Open Access unterstützenden IT-Services – insbesondere zum nachhaltigen Betrieb des Open-Access-Portals, der genannten Repositorien, der (Medien-)Plattformen, der Schnittstellen (insbesondere Web-Portale und Metadaten-Export, z. B. OAI) und der Langzeitspeicherung sowie deren Weiterentwicklung – werden am Regionalen Rechenzentrum (RRZ) betrieben.
Die Angehörigen der Universität Hamburg werden ausdrücklich ermutigt und darin unterstützt, ihre Forschungsergebnisse, Forschungsdaten, Repositorien, virtuellen wissenschaftlichen Sammlungen sowie E-Learning- und E-Lecturing-Angebote darüber zur Verfügung zu stellen.
Open-Access-Beauftragter als Ansprechpartner
Als zentraler Ansprechpartner und Koordinator für Open Access an der Universität Hamburg wird ein Open-Access-Beauftragter bzw. eine Open-Access-Beauftragte benannt.
Die fachliche Verantwortung für den Umgang mit wissenschaftlichen Daten liegt bei den jeweiligen Fachdisziplinen, also in den Fakultäten sowie den Fach- und Forschungszentren.
Die bibliothekarische Unterstützung und Beratung – zum Urheberrecht, zur Qualitätssicherung des bibliothekarischen Nachweises und zu den Schnittstellen der übergeordneten bibliothekarischen Prozesse beispielsweise der Deutschen Nationalbibliothek – erfolgt durch die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg sowie die Fachbibliotheken der Universität Hamburg.
Die Open-Access-Policy hat empfehlenden Charakter und stellt keine Verpflichtung dar. Die Wahl des Publikationsweges liegt ausschließlich in der Entscheidung der Wissenschaftlerin bzw. des Wissenschaftlers.
Weitere Informationen, Hilfestellungen und Beratungsangebote sind im Open-Access-Portal der Universität Hamburg unter www.oa.uni-hamburg.de zu finden.
Beschlossen durch das Präsidium der Universität Hamburg am 29.02.2016.